Private Vorsorge
Übliche kurze Generalvollmachten reichen nicht mehr aus, wenn Bevollmächtigte umfassend handeln und dem Willen des Vollmachtgebers Geltung verschaffen sollen. Es werden Vorkehrungen für die Vertretung, Betreuung und eine Patientenverfügung bedacht.
Ihre Notare nennen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nehmen Ihre Wünsche auf und entwerfen dann Urkunden, mit denen Sie und Ihre Vertrauenspersonen im Rahmen des rechtlich Möglichen das von Ihnen Gewollte erreichen können. Zu nennen sind vor allem General- und Vorsorgevollmachten, gesonderte Vollmachten für den geschäftlichen Bereich, weitere Spezialvollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen. Für manche Fälle ist die notarielle Form nicht vorgeschrieben; gleichwohl erhalten Sie so große Vorteile wie die professionelle Beratung und eine bessere Gültigkeitsgewähr. Zudem können Sie sich und den Bevollmächtigten mehrere Ausfertigungen der notariellen Urkunden erteilen lassen.
Wir nennen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nehmen Ihre Wünsche auf und entwerfen dann Urkunden, mit denen Sie und Ihre Vertrauenspersonen im Rahmen des rechtlich Möglichen das von Ihnen Gewollte erreichen können.